Mietbedingungen

MIETBEDINGUNGEN / Stand 23.02.2026


Nachfolgende Mietbedingungen sind Bestandteil des Ferienwohnungsvermietungsvertrages:

Allgemeines: PETRA WIECKHORST - Vermieterin der Immobilie, firmierend unter dem Handelsnamen VILLA 5 I APARTMENTS (nachfolgend: VILLA 5), überlässt ihr Eigentum ausschließlich für touristische Zwecke für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum, möbliert und komplett mit der im Inventar aufgeführten Ausstattung, das in der Unterkunft ausgehängt ist. Der Mieter wählt die gemietete Unterkunft ausschließlich für die Dauer seines Aufenthalts als Wohnsitz, ohne seinen Wohnsitz zu verlegen (auch nicht zum Zwecke der Zustellung von Dokumenten im Zusammenhang mit diesem Vertrag). Der Mieter hat entweder die veröffentlichten Bilder der Unterkunft oder die per E-Mail erhaltenen Bilder oder die Unterkunft selbst begutachtet und hält diese für seine/ihre Bedürfnisse und Zwecke geeignet. Ist der Mieter kein italienischer Staatsangehöriger, ermächtigt er die Vermieterin, gegebenenfalls seine/ihre Steuernummer anzufordern.

1. Buchung, Mietvertrag, Anzahlung und Kaution: Ihre Buchung kann fern-/ mündlich, schriftlich oder online erfolgen.

  • Fern-/mündliche Mietverträge gelten für beide Parteien.
  • Für den Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages wird der ausgefertigte Vertrag unter Einschluss der Mietbedingungen durch VILLA 5 per Post oder E-Mail an den Mietinteressenten versendet. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn ein Exemplar bis zum Ablauf der im Anschreiben genannten Frist (üblicherweise Versanddatum + 5 Tage) vom Mieter unterschrieben per Post oder E-Mail bei der Vermieterin eingeht. Der Mietvertrag und die Anzahlung werden dem Mieter schriftlich bestätigt.
  • Bei einer Onlinebuchung kommt der Mietvertrag unter Einschluss der Mietbedingungen dadurch zustande, dass in die Online-Eingabemaske der Internetseite die Gastbuchungsdaten eingegeben werden und die Buchung per Mail von der Vermieterin durch eine Buchungsbestätigung verbindlich bestätigt wird. Die in dem Vertrag berechnete Anzahlung muss innerhalb von 5 Tagen geleistet werden.

Bei Buchung wird eine Sicherheitskaution fällig. Die Kaution wird nach Aufenthalt wieder freigegeben, sofern keine Schäden oder Vertragsverletzungen vorliegen. Wenn Schäden oder Vertragsverletzungen vorliegen, wird die Kaution mit den Kosten für die Behebung bei etwaigen Schäden am Objekt und/oder der Einrichtung verrechnet. Der Mieter haftet für alle Schäden, auch falls diese über die Höhe der Kaution hinausgehen. Die Kaution kann nicht mit der Miete verrechnet werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die über die Höhe der Kaution hinausgehen.

2. Restzahlung und Zusatzzahlungen: Die Restzahlung in Höhe von 70% des Mietpreises muss spätestens 14 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung bei der Vermieterin eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen Buchung (siehe 1. A.) ist der Gesamtbetrag per Sofortzahlung zu überweisen.

Zusätzlich ist beim Check-in eine separate Kurtaxe gem. den geltenden Gemeindebestimmungen und Art. 4 des Gesetzesdekrets Nr. 50/2017, in der geänderten Fassung als Gesetz Nr. 96/2017, zu entrichten. Die Kurtaxe wird anhand der Anzahl der Gäste in der Unterkunft berechnet.

3. Rücktritt, Absage, Nichterscheinen, Kündigung: Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der anfallenden Gebühren ist der schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung per Mail bei VILLA 5. Unser pauschalisierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt kostenlose Stornierung möglich
  • ab 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Übernachtungspreises / nach dieser Frist wird die Anzahlung einbehalten,
  • ab 14 Tage bis Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 100% des Übernachtungspreises.

Sollte das Ferienobjekt nach Stornierung erneut einer Nutzung über den gesamten Stornierungszeitraum und mindestens zum vollen Preis zugeführt werden, so verbleibt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €. Wird das Ferienobjekt nicht an allen Tagen und/oder zu einem geringeren Preis vermietet, so muss der entstandene Differenzbetrag ausgeglichen werden.

Sollte das Ferienobjekt nach Stornierung erneut einer Nutzung über den gesamten Stornierungszeitraum und mindestens zum vollen Preis zugeführt werden, so verbleibt eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 €.

Wird das Ferienobjekt nicht an allen Tagen und/oder zu einem geringeren Preis vermietet, so muss der entstandene Differenzbetrag ausgeglichen werden. Der Mieter kann indes einen dritten benennen, der im gleichen Zeitraum zu den gleichen Bedingungen das Ferienobjekt nutzen will, so akzeptiert VILLA 5 diese Vertragsänderung. Die Mitteilung einer Ersatzperson muss in Textform erfolgen.

Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung wird empfohlen. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Mietpreiserstattung. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder eines schwerwiegenden Fehlverhaltens kann die Vermieterin die sofortige Räumung des Objekts ohne Rückerstattung der Miete verlangen.

4. Ausstattung, Wäsche, Nebenkosten: Die Unterkunft wird in gutem, sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben, mit einer Ausstattung gem. ausliegender Inventarliste. Bei Anreise sind die Betten pro angemeldete Person bezogen und Handtücher liegen bereit (Erstausstattung: Bettwäsche, 2 Handtücher & 1 Badetuch pro Person). Das Kinderbettzeug sowie Handtücher für Kinderreisebetten sind selbst mitzubringen. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind im Mietpreis enthalten.

5. Kurtaxe: Die Kurtaxe wird von der Gemeinde (Lonato del Garda) erhoben und richtet sich nach der jeweiligen gültigen Festsetzung. Die Vermieterin ist verpflichtet die Kurtaxe vom Gast einzuziehen. Die im Mietvertrag aufgeführten Gebühren richten sich nach der gültigen Abgabe am Tag des Aufenthalts. Sollten sich die Tagessätze für den Mietzeitraum ändern, ist der Gast verpflichtet, entsprechende Kosten nachzuzahlen.

6. Höhere Gewalt: Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder wird unmöglich, so können beide Parteien vom Mietvertrag zurücktreten.

7. Beschaffenheit der Mietsache, Haftungsausschluss: Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von den im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keinen Mangel, solange die Gebrauchstauglichkeit nicht verändert wird. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Vermieterin verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung der Vermieterin auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen. Die Vermieterin ist berechtigt, das Mietobjekt zum Zweck der der Reinigung, der Durchführung notwendiger Reparaturen- oder Instandsetzungsarbeiten oder bei Gefahr in Verzug auch in Abwesenheit des Mieters zu betreten. Die Vermieterin haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW & Fahrräder, die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW bzw. Fahrrad auf dem Parkplatz sowie Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.

8. Allgemeine Verpflichtungen: Vermieterin und Mieter ermächtigen sich gegenseitig, ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (Gesetzesdekret 196/2003 und Verordnung 2016/679) an Dritte weiterzugeben. Um den allgemeinen Verpflichtungen der gegenseitigen Fairness und Transparenz sowie den spezifischen Verpflichtungen hinsichtlich der Übermittlung und Offenlegung personenbezogener Daten von Gästen an das Polizeipräsidium gemäß Artikel 109 des konsolidierten Gesetzes über die öffentliche Sicherheit (T.U.L.P.S.) nachzukommen, verpflichtet sich der Mieter, vor Zutritt zur Unterkunft die Ausweisdokumente vorzulegen; ebenso wird der Mieter der Vermieterin vorab geeignete Ausweisdokumente für die vom Mieter eingeladenen Gäste zur Übernachtung in der Unterkunft vorlegen. Anfallende Strafen für unterlassene Meldung sind ansonsten vom Mieter zu tragen.

Etwaige Beanstandungen des Mietobjektes (einschließlich solcher des Reinigungszustandes) sind unverzüglich (innerhalb von 24 Std. nach dem Check-In) per Mail an die Vermieterin anzuzeigen, damit in einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Mietobjekt zur vollen Zufriedenheit vorgefunden wurde. Beanstandungen, bzgl. Ereignissen oder Umständen, die erhebliche Schäden verursachen oder eine Entschädigung erforderlich machen könnten, müssen schriftlich an die Vermieterin gerichtet werden. Im Falle einer Beanstandung verpflichtet sich der Mieter, der Vermieterin die notwendige Zeit zur Behebung einzuräumen. Unterbleibt eine Mangelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag. Nach Auszug eingereichte und nicht zuvor schriftlich gemeldete Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

Der Mieter verpflichtet sich, das Abfalltrennsystem der Gemeinde Lonato del Garda einzuhalten. Die Entsorgung von Abfällen außerhalb der der dafür vorgesehenen Behältern führt zur Einbehaltung der Kaution.

Sollte der Mieter sich aus dem Mietobjekt ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma beauftragt werden, so trägt der Mieter diese Kosten. Bei Verlust oder Beschädigung durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaffung und den Einbau einer Schließanlage.

9. Allgemeine Nutzungsbedingungen: Der Mieter hat folgende Pflichten: Einhaltung der Bestimmungen des Rechts der Italienischen Republik und der Hausordnung. Insbesondere sind die Ruhezeiten von 23:00 Uhr bis 08:00 Uhr sowie die ortsübliche Mittagsruhe (ca. 13:00 bis 15:00 Uhr) strikt einzuhalten. Partys und laute Veranstaltungen sind untersagt. Alle Gäste sind angehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. (Die Hausordnung liegt in den angemieteten Apartments aus. Bei Bedarf kann diese auch vorab als PDF-Dokument zugesendet werden.) Keine Veränderung der Einrichtung, keine Umgestaltung der Möbel und kein Bohren von Löchern in die Wände. Der Mieter kann bei Verstößen gegen die Regeln des friedlichen Zusammenlebens, der Übertretung der Hausordnung oder Vertragsbruch aus dem Mietobjekt verwiesen werden. Eine Rückerstattung der Miete erfolgt nicht.

Untervermietung an Dritte ist untersagt, der Mieter darf das Objekt weder ganz noch teilweise untervermieten oder verleihen. Zuwiderhandlungen führen zur Kündigung des Mietvertrags und zum Verfall der Kaution. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen oder aus dem Apartment zu verweisen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, zuzüglich zum etwaigen Mietpreis eventueller Nebenkosten zu verlangen.

Alle Mietsachen, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Mietzeit entstehen, sofort zu melden. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist die Vermieterin berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen und räumen zu lassen und alle Folgeschädigungen an den Gast ohne Abzug weiterzugeben. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Apartment selbst sauber zu halten. Am Abreisetag ist das Apartment besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen, Plastik, Biomüll und Papier in die vorgesehenen Container entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen) mit ausgeschalteten elektrischen Geräten, geschlossenen Fenstern und Türen zu übergeben. Entstehende Kosten für notwendige Aufräumaktionen nach Abreise werden gesondert nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Nutzung der Unterkunft unterliegt den geltenden Mietbestimmungen für Kurzzeitvermietung mit touristischem Zweck, mit Ausnahme der abweichenden Bestimmungen dieses Vertrags, die durch die per E-Mail versandten Vertrag oder direkt an den Mieter übergebenen und in jedem Fall in der Unterkunft ausgehängten Nutzungsbestimmungen der Unterkunft ergänzten Fassung, deren Bestimmungen der Mieter kennt, vollständig verstanden hat und akzeptiert.

10. Kleinst-/ und Haustiere: Sofern nicht durch die Vermieterin zugestimmt und vertraglich vereinbart, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt aufgenommen werden. Ohne vorherige Genehmigung mitgebrachte Tiere berechtigen die Vermieterin, den Aufenthalt nicht zu gestatten oder eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 300 € zu erheben. Gestattet die Vermieterin mit vorheriger schriftlicher Zustimmung ein Haustier, ist der Mieter für die Pflege, Hygiene und Sicherheit des Tieres sowie für alle Schäden, die das Tier am Eigentum oder an Personen verursacht, verantwortlich. Der Aufenthalt von Tieren auf Sitzmöbeln, Sofas und in Betten ist streng untersagt. Zuwiderhandlungen führen zu einer erhöhten Endreinigungspauschale. Es fällt eine Gebühr für eine Haustierreinigung an. Weitere zusätzliche Kosten werden von der Kaution abgezogen.

11. Internetnutzung in Ferienobjekten: Internet/ WLAN ist nur vorhanden, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt ist. Die Vermieterin übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit. Wir weisen darauf hin, dass die Vermieterin keinen Einfluss auf Datenvolumen, Geschwindigkeit und Zustand des Netzbetriebes hat und eine Haftung ausgeschlossen ist. Der Mieter verpflichtet sich den Internetanschluss nicht zu nutzen für:

  • Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte;
  • rechtswidrige Kontaktaufnahme;
  • Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken (Tauschbörsen");
  • Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
  • Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte (Hacking");
  • Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben;
  • unaufgeforderter Nachrichtenversand (Spamming");

Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten lnternetanschlusses führen oder führen können. Soweit der Mieter gegen diese Pflichten verstößt, haftet dieser auf Schadensersatz. Sofern auf den bereitgestellten TV-Geräten Streaming-Dienste oder Accounts der Vermieterin (z.B. Netflix, Prime Video, Pay-TV) vorinstalliert sind, ist dem Mieter jegliche kostenpflichtige Transaktion (z.B. Kauf oder Leihe von Filmen, Abschluss von Abos) untersagt. Der Mieter haftet für alle durch seine Nutzung verursachten Entgelte zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Die Vermieterin ist berechtigt, diese Kosten direkt von der Kaution einzubehalten.

12. Ankunft / Abreise: Gebuchte Apartments stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Bei einem Late Check-In nach 18.00 Uhr, wird um eine rechtzeitige Rückmeldung gebeten. Die Schlüsselübergabe erfolgt entweder an der VILLA 5 I APARTMENTS I VIA TONALE 5, 25017 BARCUZZI (BS) oder als PIN-Code per Mail. Am Abreisetag ist das Apartment bis um 10.00 Uhr ordnungsgemäß - frei von Personen und Gegenständen des Mieters - an die VILLA 5 zu übergeben.

13. Haftung: Die Haftung der Vermieterin ist grundsätzlich auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt und gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietgegenstandes. Die Vermieterin kann nicht haftbar gemacht werden für Straßen- bzw. Bauarbeiten, die sie nicht selbst zu vertreten hat. Die Vermieterin haftet für Schäden die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Vermieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Vermieterin ist in diesem Zusammenhang auf die volle Höhe der in diesem Vertrag vereinbarten Miete für die Ferienunterkunft beschränkt. Die Vermieterin haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Personen oder Eigentum des Mieters, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.

14. Vertragsverletzung: Bei unvorhergesehenen Umständen bietet der Vermieter eine angemessene alternative Unterkunft an oder erstattet den vollen gezahlten Betrag zurück. Die Haftung der Vermieterin ist in diesem Zusammenhang auf die volle Höhe der in diesem Vertrag vereinbarten Miete für die Ferienunterkunft beschränkt. Eine Zutrittsverweigerung ist möglich bei: Abweichung von Buchung und Mietern, falsche Angaben, fehlenden Dokumenten, nicht bezahltem Betrag, nicht eingezahlter Kaution. Eine verspätete Abreise seitens des Mieters führt zu Schadensersatz und ggf. zur Einbehaltung der Kaution. Der Mieter kann bei Verstößen gegen die Regeln des friedlichen Zusammenlebens oder bei Vertragsbruch aus den Räumlichkeiten verwiesen werden. Eine Rückerstattung der Miete erfolgt nicht.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Dieser Vertrag und das gesamte Rechtsverhältnis der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Italienischen Republik (Legge Italiana). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Brescia (Italien).

16. Salvatorische Klausel: Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Alle Geschäftsbedingungen älteren Datums verlieren mit Erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Die Vermieterin ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.